https://www.youtube.com/watch?v=sgZIYE70N9c

Unser Youtube Beitrag zum Vorgang des Stornierens

Es kann mehrere Gründe geben Forderungen oder Einzahlungen oder beides zusammen zu stornieren sowie eine Stornogebühr zu erheben.

In unserem Beispiel soll eine Forderung und eine Einzahlung ohne Stornogebühr storniert werden

Gehen Sie dazu bitte zuerst in das Debitorenkonto des Mitgliederdatensatzes und klicken Sie dort auf den Buchungstext (es ist egal auf welchen Teil des Buchungstextes Sie gehen, beide Links führen zu der Übersicht der Forderung/Einzahlung)

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Sie sehen die Übersicht mit der Forderung und der Einzahlung.

Klicken Sie bitte auf den Button [Stornieren]

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Durch anklickend der Storno Checkboxen (rechts) bei den Forderungen und Einzahlungen, können Sie beide Positionen stornieren. Eine Forderung alleine lässt sich nicht stornieren solange auf diese Forderung eine Einzahlung existiert. Es muss zuerst die Einzahlung und dann die Forderung storniert werden oder beides zugleich. Wird nur die Einzahlung storniert taucht diese zusammen mit einer etwaigen Stornogebühr in den Offenen Posten wieder auf.

<aside> ⚠️ Hinweis 1 - ... falls sich die Forderung nicht stornieren lässt weil kein Button da ist mit dem man stornieren könnte Eine Forderung die sich in den offenen Posten noch im Status im Lastschriftverfahren befindet kann nicht storniert werden. Für diese Forderung wurde bereits eine Lastschriftdatei produziert. Bitte setzen Sie die Forderung auf bezahlt und stornieren Sie die Einzahlung anschliessend wie hier beschrieben.

</aside>

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Bitte schließen Sie die Maske durch Klick auf Schließen.

Im Debitorkonto sieht man den Stornosatz je Forderung und Einzahlung zugeordnet. Die Satznummer im Buchungstext der Stornierung weist darauf hin welcher Satz hier storniert wurde.

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Hinweis 2 - ... falls Sie versehentlich Einzahlung und Forderung storniert haben Sollten Sie neben der Einzahlung auch versehentlich gleich die komplette Forderung storniert haben, können Sie diese mit der Beitragsautomatik erneut einfordern. Allerdings müssen Sie dazu bei diesem Beitrag das Gebucht bis Datum auf den alten Stand zurücksetzen. Das Gebucht bis Datum wurde mit der Beitragsautomatik automatisch auf das nächst fällige Fälligkeitsdatum gesetzt. Eine Storno der Fälligkeit setzt diese Datum nicht zurück, weil wir nicht wissen ob Sie den Beitrag mit dem Stornovorgang wirklich nicht mehr einfordern oder ob es sich um ein Versehen handelt.