Die Vereinsverwaltung berechnet einen Beitrag der nicht genau zum Geschäftsjahresbeginn beginnt immer anteilig!

Beispiel anteilig berechnet: Beispiel nicht anteilig berechnet:
Jahresbeitrag: 60 Euro Jahresbeitrag: 60 Euro
Geschäftsjahresbeginn: Januar Geschäftsjahresbeginn: Januar
Vereinseintritt: 1. April 2013
Abteilungseintritt: 1. April 2013
Beitragsstart: 1. April 2013 Vereinseintritt: 1. April 2013
Abteilungseintritt: 1. April 2013
Beitragsstart: 1. Januar 2013
Forderung der Beitragsautomatik
für das Jahr: 45 Euro Forderung der Beitragsautomatik
für das Jahr: 60 Euro

Das hat besonders für die sogenannten unterjährig eintretenden Mitglieder zur Konsequenz, dass diese keinen vollen Beitrag berechnet bekommen.

Für Vereine die einen vollen Erstbetrag berechnen wollen, haben wir aber eine Hintertür eingebaut. Diese dürfen ganz unabhängig vom Vereinseintritt und Abteilungseintrittsdatum Ihren Beitragsstart in der Beitragszuweisung des Mitglieds kurzerhand auf den Geschäftsjahresbeginn vorverlegen!

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