Die Vereinsverwaltung berechnet einen Beitrag der nicht genau zum Geschäftsjahresbeginn beginnt immer anteilig!
Beispiel anteilig berechnet: | Beispiel nicht anteilig berechnet: |
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Jahresbeitrag: 60 Euro | Jahresbeitrag: 60 Euro |
Geschäftsjahresbeginn: Januar | Geschäftsjahresbeginn: Januar |
Vereinseintritt: 1. April 2013 | |
Abteilungseintritt: 1. April 2013 | |
Beitragsstart: 1. April 2013 | Vereinseintritt: 1. April 2013 |
Abteilungseintritt: 1. April 2013 | |
Beitragsstart: 1. Januar 2013 | |
Forderung der Beitragsautomatik | |
für das Jahr: 45 Euro | Forderung der Beitragsautomatik |
für das Jahr: 60 Euro |
Das hat besonders für die sogenannten unterjährig eintretenden Mitglieder zur Konsequenz, dass diese keinen vollen Beitrag berechnet bekommen.
Für Vereine die einen vollen Erstbetrag berechnen wollen, haben wir aber eine Hintertür eingebaut. Diese dürfen ganz unabhängig vom Vereinseintritt und Abteilungseintrittsdatum Ihren Beitragsstart in der Beitragszuweisung des Mitglieds kurzerhand auf den Geschäftsjahresbeginn vorverlegen!